Mit der Einsendung erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.

Veranstalter

Hoepfner-Stiftung, Karlsruhe
Rintheimer Str. 33
76131 Karlsruhe
Tel. 0721 6183-293
management@hoepfner-stiftung.org

 Thema des Wettbewerbs

 Etwas bewegen

„Etwas Bewegen ist ein Thema, das man ganz wörtlich nehmen kann: Mobilität und Standortunabhängigkeit sind große Themen unserer Zeit, und von den Flügeln der Windmühle über den Intercity Express bis zu den Gezeiten (Tide) wird auch unsere Welt ständig bewegt. Aber auch im übertragenen Sinn gibt das Thema viel her, wenn z.B. Menschen mit ihrem Engagement und ihren Ideen die Dinge in Bewegung bringen, erstarrte Fronten auflösen, sich und ihre Welt der Zukunft öffnen. Wir haben dieses Thema gewählt, weil es viel Raum für Fantasie und Gestaltung lässt, und weil es zugleich auch ein Motto der Hoepfner-Stiftung sein könnte. Auch wir sind angetreten, um etwas zu bewegen!“

Auszeichnung

1. Preis               3.000,- Euro
2. Preis               2.000,- Euro
3. Preis               1.000,- Euro
4. – 10. Preis       je 500,- Euro

Der Jury bleibt vorbehalten, Preise auch zusammenzulegen und/oder zu teilen, wenn ihr dies nach dem Ergebnis des Wettbewerbs angezeigt erscheint.

Jury

Die Jury wird von der Hoepfner-Stiftung, Karlsruhe, berufen. Die Berufung und die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jury besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Zugesagt haben bereits:

  • Frau Prof. Erika Rödiger-Diruf
    ehem. Direktorin der Städtischen Galerie Karlsruhe
  • Georg S. Holzmann
    Präsident des deutschen Verbands für Fotografie e.V.
  • Frank Späth
    Chefredakteur der Fachzeitschrift „Photographie“
  • Cordula Hoepfner
    Kuratoriumsmitglied der Hoepfner-Stiftung
  • Mona Breede
    Fotokünstlerin

Die Hoepfner - Stiftung behält sich vor, weitere Jury - Mitglieder zu benennen.

Preisverleihung

Die Preisverleihung soll im November 2008 in Karlsruhe stattfinden. Die Hoepfner -Stiftung behält sich einen anderen Termin vor.

Ausstellung

Eine Ausstellung ausgewählter Fotos ist 2009 angedacht. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Einsendeadresse

Hoepfner-Stiftung, Frau Daniela Willmann
Kennwort: Fotowettbewerb
Rintheimer Str. 33, D-76131 Karlsruhe

Einsendeschluss

Die Arbeiten müssen bis 30. September 2008 eingegangen sein. Den Arbeiten ist zwingend das Anmeldeformular (ab Mai abrufbar auf dieser Website) beizufügen. Ohne Anmeldeformular können die Arbeiten ausgeschlossen werden.

Spätere Einsendungen müssen nicht berücksichtigt werden.

Teilnehmer, zugelassene Arbeiten

Der Wettbewerb richtet sich an (ausgebildete) Fotografen, professionelle Hobbyfotografen und Künstler. Die Jury kann Teilnehmer ausschließen, die nicht zu diesem Personenkreis zählen.

Zugelassen sind einzelne Fotos oder eine Serie aus höchstens 3 Fotos. Jeder Wettbewerbs­teilnehmer kann maximal 10 Fotos (schwarz-weiß und/oder color) einreichen. Rahmen, Passepartouts o.ä. sind nicht zugelassen und können zum Ausschluss der Fotos führen.

Gewertet werden ausschließlich Papierabzüge. Größe der Abzüge: ca. 30 x 40 cm (entspricht ca. DIN A3).

Jedes einzelne Foto muss auf der Rückseite mit Titel, Technik, Jahr und Autor bezeichnet werden. Eine Serie muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Teilnahmebedingungen (diese Seite) und das Anmeldeformular sind auf der Homepage der Hoepfner-Stiftung abrufbar.

Einsendung/Rücksendung

Es werden nur Einsendungen in einer stabilen Verpackung zugelassen, die für die Rücksendung wiederverwendbar ist. Falls Rücksendung erwünscht ist, sind ausreichendes Rückporto und eine entsprechende Paketkarte und ein ausgefüllter Adressaufkleber beizulegen. Die Rücksendung erfolgt frühestens eine Woche nach Beendigung der Ausstellung. Ausgestellte Arbeiten müssen nicht zurückgesendet werden.

Sendungen ohne Paketkarte und Adressaufkleber für die Rücksendung werden nicht zurück gesandt. Diese Arbeiten können bei der Einsendeadresse ab 1 Woche nach Ende der Ausstellung bis längstens zum 31. Dezember 2008 in der Zeit von Montag bis Freitag von 09h00 bis 12h30 abgeholt werden. Danach ist die Hoepfner - Stiftung berechtigt, die noch bei ihr befindlichen Einsendungen zu vernichten.

Alle Sendungen erfolgen unabhängig vom Sendungsweg auf Gefahr des jeweiligen Teil­nehmers. Es werden keine Sperrgutpakete (Holz- oder Metallkisten, Koffer, Rollen o.ä.)  angenommen.

Urheberrecht

Mit der Einsendung seiner Wettbewerbsarbeiten erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden:

Jeder Teilnehmer versichert mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass er alleiniger Urheber der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten ist, dass er über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte und übertragbaren Urheber­rechte frei verfügen darf und dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. Er steht dafür ein, dass etwa auf den Bildern abgebildete Personen mit der Abbildung und der Veröffentlichung einverstanden sind. Er steht weiter dafür ein, dass hinsichtlich der auf den Bildern abgelichteten Gegenstände keine Rechte Dritter bestehen oder diese ausdrücklich mit der Abbildung und Veröffentlichung einverstanden sind. Er stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei.            

Der Veranstalter behält sich vor, die am Wettbewerb teilnehmenden Fotos zu veröffentlichen, z.B.  in Buchform, in Katalogen, in Zeitschriften, auf Datenträger, im Internet sowie für PR – Zwecke in allen Medien. Der Urheber ist zu benennen. Für diese Zwecke überträgt der Einsender der Hoepfner-Stiftung, Karlsruhe, die - nicht ausschließlichen - Veröffentlichungs-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte. Ein Veröffentlichungsanspruch besteht nicht. Ein Honoraranspruch resultiert hieraus nicht, es sei denn, dass die Veröffentlichung zu rein kommerziellen Zwecken oder in einem Umfang erfolgt, dass das erzielbare Preisgeld im Hinblick auf den Umfang der Veröffentlichung kein angemessener Ausgleich ist. Für die Ausstellung nach diesen Wettbewerbsbedingungen und die Veröffentlichung in einem entsprechenden Aus­stellungskatalog entsteht in keinem Fall ein Vergütungsanspruch, auch wenn die ausgestellte Arbeit keinen Preis erlangt hat.
3.   Unabhängig davon behält der Teilnehmer alle weiteren Verwertungsrechte.

Haftung

Die Haftung des Veranstalters für eingesandte Arbeiten ist ausgeschlossen, soweit ihm nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.

Hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung an dem Wettbewerb, einem etwaigen Ausschlusses und der Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

 

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Letzte Aktualisierung: 04.11.2008
Autor: Eric Windmeier