Mit der Einsendung erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.
Hoepfner-Stiftung, Karlsruhe
Rintheimer Str. 33
76131 Karlsruhe
Tel. 0721 6183-278
management@hoepfner-stiftung.org
Etwas entwickeln
„Dem Fotografen fällt dazu vielleicht zuerst ein: Fotografieren bedeutet auch, zeichnen mit Licht. In der Dunkelkammer entwickelt sich schrittweise das Bild, wenn das belichtete Papier in der Entwicklungsschale mit der Fotochemie in Berührung kommt.
Aber dieses Motto lässt sich noch weitere Interpretationen zu:
Wir haben dieses Thema gewählt, weil es die positive weiterführende Ausstrahlung hat, die die Hoepfner-Stiftung fördern möchte.
und weil es der gestalterischen Kraft und der Fantasie der Wettbewerbteilehmer viel Spielraum lässt - Spielraum für Entwicklungen!"
1. Preis 3.000,- Euro
2. Preis 2.000,- Euro
3. Preis 1.000,- Euro
4. – 6. Preis je 500,- Euro
7. – 10. Preis je 250,- Euro
Die Jury wird vom Vorstand der Hoepfner-Stiftung, Karlsruhe, berufen.
Für den Fotowettbewerb 2010 wird es zwei Jurys geben.
Eine Jury setzt sich aus Persönlichkeiten und Fachkundigen Mitgliedern aus dem Kunst- und Fotografiefach zusammen (siehe unten). Sie wird die Preise für Fotografie der Hoepfner-Stiftung Karlsruhe vergeben.
Die zweite Jury wird mit jungen Menschen mit internationalem Hintergrund zusammengestellt. Sie wird zusätzlich den europäischen Förderpreis für Fotografie vergeben und berücksichtigt dabei Arbeiten, die die Entwicklung Europas zum Thema haben.
Folgende Persönlichkeiten haben ihre Mitwirkung in der Jury zugesagt:
Die Preisverleihung findet im Januar 2011im Rahmen der Austellugnseröffnung in Karlsruhe statt.
Eine Ausstellung ausgewählter Fotos findet in den Räumen der IHK Karlsruhe im Januar/Februar 2011 statt.
Einsendeadresse
Hoepfner-Stiftung, Frau Daniela Willmann / Frau Catharina Hoepfner
Kennwort: Fotowettbewerb 2010
Rintheimer Straße 33
76131 Karlsruhe
Einsendeschluss
Die Arbeiten inkl. Teilnahmeformular, Rückporto, Paketkarte, Adressaufkleber und Verpackung müssen bis spätestens 29. Oktober 2010 eingegangen sein. Das Anmeldeformular (unter www.hoepfner-stiftung.org abrufbar) muss vollständig ausgefüllt beigefügt sein.
Spätere Einsendungen müssen nicht berücksichtigt werden.
Der Wettbewerb richtet sich an (ausgebildete) Fotografen, professionelle Hobbyfotografen und Künstler. Die Jury kann Teilnehmer ausschließen, die nicht zu diesem Personenkreis zählen.
Zugelassen sind einzelne Fotos oder eine Serie aus höchstens 3 Fotos. Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann maximal 5 Fotos (schwarz-weiß und/oder color) einreichen. Rahmen, Passepartouts o.ä. sind nicht zugelassen und können zum Ausschluss der Fotos führen.
Gewertet werden ausschließlich Papierabzüge. Größe der Abzüge: mindestens A3 ca. 29,7 x 42 cm vorzugsweise aber ca. 42 x 59,4 cm (ca. DIN A2)
Jedes einzelne Foto muss auf der Rückseite mit Titel, Technik, Jahr und Autor bezeichnet werden. Eine Serie muss entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Teilnahmebedingungen (diese Seite) und das Anmeldeformular sind auf der Homepage der Hoepfner-Stiftung abrufbar.
Es werden nur Einsendungen in einer stabilen Verpackung zugelassen, die für die Rücksendung wiederverwendbar ist. Falls Rücksendung erwünscht ist, sind ausreichendes Rückporto und eine entsprechende Paketkarte und ein ausgefüllter Adressaufkleber beizulegen. Die Rücksendung erfolgt frühestens eine Woche nach Beendigung der Ausstellung. Ausgestellte Arbeiten müssen nicht zurückgesendet werden.
Sendungen ohne Paketkarte und Adressaufkleber für die Rücksendung werden nicht zurück gesandt. Diese Arbeiten können bei der Einsendeadresse ab 1 Woche nach Ende der Ausstellung bis längstens zum 01. März 2011 bzw. nach Ausstellungsende in der Zeit von Montag bis Freitag von 09h00 bis 12h30 abgeholt werden. Danach ist die Hoepfner - Stiftung berechtigt, die noch bei ihr befindlichen Einsendungen zu vernichten.
Alle Sendungen erfolgen unabhängig vom Sendungsweg auf Gefahr des jeweiligen Teilnehmers. Es werden keine Sperrgutpakete (Holz- oder Metallkisten, Koffer o.ä.) angenommen.
Mit der Einsendung seiner Wettbewerbsarbeiten erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden:
Jeder Teilnehmer versichert mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass er alleiniger Urheber der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten ist, dass er über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte und übertragbaren Urheberrechte frei verfügen darf und dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. Er steht dafür ein, dass etwa auf den Bildern abgebildete Personen mit der Abbildung und der Veröffentlichung einverstanden sind. Er steht weiter dafür ein, dass hinsichtlich der auf den Bildern abgelichteten Gegenstände keine Rechte Dritter bestehen oder diese ausdrücklich mit der Abbildung und Veröffentlichung einverstanden sind. Er stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei.
Der Veranstalter behält sich vor, die am Wettbewerb teilnehmenden Fotos zu veröffentlichen, z.B. in Buchform, in Katalogen, in Zeitschriften, auf Datenträger, im Internet sowie für PR – Zwecke in allen Medien. Der Urheber ist zu benennen. Für diese Zwecke überträgt der Einsender der Hoepfner-Stiftung, Karlsruhe, die - nicht ausschließlichen - Veröffentlichungs-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte. Ein Veröffentlichungsanspruch besteht nicht. Ein Honoraranspruch resultiert hieraus nicht, es sei denn, dass die Veröffentlichung zu rein kommerziellen Zwecken oder in einem Umfang erfolgt, dass das erzielbare Preisgeld im Hinblick auf den Umfang der Veröffentlichung kein angemessener Ausgleich ist. Für die Ausstellung nach diesen Wettbewerbsbedingungen und die Veröffentlichung in einem entsprechenden Ausstellungskatalog entsteht in keinem Fall ein Vergütungsanspruch, auch wenn die ausgestellte Arbeit keinen Preis erlangt hat.
Unabhängig davon behält der Teilnehmer alle weiteren Verwertungsrechte.
Die Haftung des Veranstalters für eingesandte Arbeiten ist ausgeschlossen, soweit ihm nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.
Hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung an dem Wettbewerb, einem etwaigen Ausschlusses und der Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
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Letzte Aktualisierung: 23.08.2011
Autor: Evelyn Hornung